1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen der VYSN GmbH (nachfolgend „VYSN“) an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Körperschaften, auch wenn in den Bestellungen oder Auftragsbestätigungen der Parteien nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    • Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VYSN hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn VYSN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
    • Ergänzende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen, die zwischen VYSN und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
    • Über diese Verkaufsbedingungen hinausgehende gesetzliche Rechte oder Ansprüche von VYSN bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Vertragsschluss
    • Angebote und Kostenvoranschläge von VYSN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
    • Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Leistungs-, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Lieferung oder Leistung aus den zum Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche oder elektronische Zusage als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung dar. Ist die vereinbarte Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung mit dem Kunden verbindlich vereinbart, sind VYSN dennoch Änderungen gestattet, soweit diese aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. VYSN behält sich Änderungen der Spezifikation, Konstruktion und Form der Ware vor, sofern die Änderungen nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind. Sind die Änderungen nicht akzeptabel, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    • Die geschuldete Beschaffenheit der Ware wird in der Bestellung und Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart.
    • Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von VYSN schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Hilfsmittel erstellte Auftragsbestätigung ohne Unterschrift und Namensnennung gilt gleichwohl als schriftlich; eine bloße mit Hilfe automatischer Hilfsmittel erstellte Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt keine Auftragsbestätigung von VYSN dar. Das Schweigen von VYSN auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollte eine Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthalten, ist sie für VYSN nicht verbindlich.

 

  1. Lieferung; Lieferfristen; Verzug
    • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand der Ware an den vom Kunden angegebenen Bestimmungsort auf dessen Kosten, wobei VYSN berechtigt ist, die Art des Versandes selbst zu bestimmen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware durch eine Transportversicherung gegen die vom Kunden zu benennenden Risiken versichert. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware durch eine Transportversicherung gegen die vom Kunden zu benennenden Risiken versichert.
    • Der Umfang der Lieferung wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von VYSN bestimmt. Vom Kunden gewünschte Änderungen des Lieferumfangs oder der zu liefernden Ware bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von VYSN.
    • VYSN ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
    • Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; hierzu gehören auch von VYSN in Prospekten und anderen Unterlagen sowie auf der VYSN-Website angegebene Lieferfristen.
    • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beginnt eine Lieferfrist mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch VYSN, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung weiterer erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Kunden.
    • Vereinbarte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn VYSN die Ware vor Ablauf der Lieferfristen am vereinbarten Lieferort bereitstellt oder – im Falle eines Versendungskaufs gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die für den Transport bestimmte Person übergibt oder wenn der Kunde erklärt, dass er die Annahme der Ware ablehnt. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch VYSNs Vorlieferanten.
    • Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt oder sonstige Störungen zurückzuführen, für die VYSN nicht zu vertreten hat, z.B. Krieg, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Embargos, Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben), Explosionen, Feuer, Hacker- oder Cyberangriffe, behördliche Eingriffe und Import- und Exportbeschränkungen, auch bei Lieferanten von VYSN, sowie Störungen der Lieferkette, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Gleiches gilt im Falle von Arbeitskämpfen bei VYSN oder deren Lieferanten.
    • Wegen verspäteter Lieferung durch VYSN kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und VYSN die Verzögerung zu vertreten hat.
    • Hat der Kunde mit VYSN eine Vereinbarung mit fester Laufzeit über zukünftige Lieferungen abgeschlossen und ruft der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab, ist VYSN nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder, sofern der Kunde schuldhaft gehandelt hat, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
    • Soweit die Ware dem Kunden auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträgern) übergeben wurde, hat der Kunde Ladungsträger in gleicher Anzahl, Art und Qualität am Ort der ursprünglichen Übergabe an VYSN zurückzugeben.
    • Unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.1 hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen, diese dem Spediteur anzuzeigen und von ihm eine entsprechende schriftliche Bestätigung zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, verpflichtet er sich, VYSN den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

 

  1. Gefahrenübergang
    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald VYSN die Ware gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 am Lieferort bereitstellt oder – im Falle eines Versendungskaufs gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder VYSN im Einzelfall abweichend von Ziffer 3.1 Satz 2 die Transportkosten übernommen hat.
    • Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann VYSN eine Verzugsstrafe für den hieraus entstandenen Schaden wie folgt verlangen: 1,0 % des Nettopreises der Lieferung pro vollendeter Woche des Annahmeverzugs, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der Lieferung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie der Nachweis, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleiben den Parteien vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Bei Annahmeverzug gilt die Ware insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistungsfristen und die Zahlungspflicht als geliefert.
    • Der Kunde ist ungeachtet seiner Mängelansprüche verpflichtet, gelieferte Ware auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Der Kunde ist auch bei Mengenabweichungen bis zu 5 % oder geringfügiger Vorzeitlieferung der bereitgestellten Ware zur Abnahme verpflichtet.

 

  1. Preise
    • Der vereinbarte Preis versteht sich in EUR oder einer anderen zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbarten Währung, wie in der Auftragsbestätigung angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    • Erhält der Kunde keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gelten die Preisliste bzw. die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
    • Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mehr als vier Monate und kommt es in diesem Zeitraum zu Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnerhöhungen, Rohstoffkostensteigerungen, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, ist VYSN berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu verlangen. Dies gilt auch, wenn sich zwischen Angebotsabgabe von VYSN und Auftragsbestätigung durch VYSN oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit Festpreisvereinbarung durch VYSN die Rohstoffpreise und/oder VYSNs Einkaufspreise der betreffenden Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten, erheblich (d.h. um mindestens 10%) ändern; VYSN ist dann berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise insoweit angemessen zu erhöhen, als die vereinbarten Preise von der Kostenerhöhung betroffen sind... VYSN wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf bereits eingegangene Verpflichtungen des Kunden, die Ware seinen eigenen Kunden zu einem bestimmten Preis zu liefern. VYSN wird dem Kunden auf Anfrage die preisverändernden Faktoren nachweisen.
    • Abweichend von § 195 des Ansprüche von VYSN auf Zahlung des Kaufpreises verjähren gemäß BGB in fünf Jahren.

 

  1. Zahlungsbedingungen
    • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto nach Rechnungs- und Lieferdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
    • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn VYSN über den Betrag verfügen kann.
    • Wird der Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist VYSN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt VYSN vorbehalten.
    • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist VYSN berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit diese noch nicht fällig sind, sofort fällig zu stellen.
    • Aufrechnungsrechte und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    • VYSN ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von VYSN durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die Bezahlung offener Forderungen an VYSN verweigert oder nicht leistet, sofern keine unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Ansprüche von VYSN vorliegen.

 

  1. Gesetzliche Gewährleistung
    • Die Rechte des Kunden bei Mängeln der Ware setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist; insbesondere ist die gelieferte Ware vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen sowie bei der Untersuchung festgestellte Mängel unverzüglich an VYSN zu übermitteln. Versteckte Mängel hat der Kunde VYSN unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine Rüge gilt als unverzüglich im Sinne von Satz 1, wenn sie innerhalb von 2 Werktagen erfolgt, wobei für die Fristwahrung der Zugang der Rüge bei VYSN maßgeblich ist. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist VYSN von der Mängelhaftung befreit. Der Kunde hat die Mängel in seiner schriftlichen Rüge an VYSN zu beschreiben.
    • Bei unberechtigter Mängelrüge des Kunden ist VYSN berechtigt, die für die Überprüfung des Mangels entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm an der unberechtigten Mängelrüge kein Verschulden trifft.
    • Ansprüche auf Nacherfüllung sind bei geringfügigen, für den Kunden zumutbaren Abweichungen ausgeschlossen.
    • Bei Mängeln der Ware ist VYSN nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
    • Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Kunde alle VYSN durch die Mängelbeseitigung entstehenden Mehraufwendungen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertraglichen Zweck.
    • Keine Mängelrechte bestehen bei

‒ natürlicher Abnutzung

‒ Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung (z.B. Abweichung von der Bedienungsanleitung), unsachgemäßer Lagerung oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

‒ Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder aufgrund einer Verwendung der Ware außerhalb der vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

  • VYSN haftet nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde eine von VYSNs Vorgaben abweichende Verarbeitung oder Materialauswahl verlangt.

 

  1. Haftung
    • Die Haftung von VYSN richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Ziffer 8.
    • Die Haftung von VYSN nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung von VYSN für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben von den nachfolgenden Beschränkungen unberührt.
    • Die Haftung von VYSN für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • In allen übrigen Fällen haftet VYSN nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren und typischen Schaden.
    • Die Haftung von VYSN für Schäden, die dem Kunden durch Lieferverzug entstehen, übersteigt in keinem Fall den vereinbarten Nettopreis der verspäteten Bestellung.
    • In allen anderen Fällen ist die Haftung von VYSN ausgeschlossen.

 

  1. Verjährung
    • Die Verjährungsfrist für vom Kunden geltend gemachte Mängelansprüche beträgt 12 Monate beginnend mit dem Datum der Ablieferung der Ware. Befindet sich der Kunde hinsichtlich der Annahme der Ware im Verzug, beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs. Die Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Durch Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. In den Fällen des Abschnitts Fehler! Referenzquelle nicht gefunden. gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VYSN. Darüber hinaus bleibt VYSN Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und VYSN.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt VYSN hiermit sämtliche Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. VYSN nimmt die Abtretung hiermit an. Ist die Abtretung nicht zulässig, weist der Kunde hiermit seinen Versicherer unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an VYSN zu leisten. Weitergehende Ansprüche von VYSN bleiben unberührt. Auf Verlangen wird der Kunde VYSN den Abschluss der Versicherung nachweisen.
    • Wird die Vorbehaltsware mit anderen, VYSN nicht gehörenden Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwirbt VYSN Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde VYSN bereits jetzt anteilmäßig Miteigentum. VYSN nimmt diese Übertragung an. Die Bestimmungen dieser Ziffer 10.3 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verarbeitet wird.
    • Der Kunde ist – widerruflich – berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige das Eigentum von VYSN gefährdende Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde VYSN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, den Dritten auf die Eigentumsrechte von VYSN hinzuweisen und bei Maßnahmen von VYSN zum Schutz der Vorbehaltsware mitzuwirken.
    • Der Kunde tritt VYSN hiermit sämtliche Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer sowie sämtliche Nebenrechte ab. VYSN nimmt diese Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von VYSN gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Veräußerung der Ware in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Bruttorechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) an VYSN abgetreten. Ist die Abtretung nicht zulässig, weist der Kunde den Drittschuldner hiermit unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an VYSN zu leisten.
    • VYSN ermächtigt den Kunden – widerruflich – die an VYSN abgetretenen Forderungen treuhänderisch im eigenen Namen einzuziehen. Die Befugnis von VYSN, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. VYSN wird jedoch die Forderungen nicht selbst geltend machen oder die Ermächtigung widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Verhält sich der Kunde vertragswidrig – insbesondere durch Zahlungsverzug – so hat er VYSN die abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt zu geben, den jeweiligen Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen und VYSN alle Unterlagen und Angaben auszuhändigen, die VYSN zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
    • VYSN kann die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung der Ware sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber VYSN nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
    • Auf Verlangen des Kunden ist VYSN zur Freigabe von VYSN hat die freizugebenden Sicherheiten insoweit zu gewähren, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von VYSN aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt VYSN.
    • Bei Warenlieferungen in andere Rechtsräume, in denen der Eigentumsvorbehalt gemäß dieser Ziffer 10 nicht rechtswirksam ist, räumt der Kunde VYSN hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Soweit hierzu weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde alles Erforderliche unternehmen, um VYSN unverzüglich ein derartiges Sicherungsrecht einzuräumen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte erforderlich und förderlich sind.

 

  1. Rücktritt
    • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VYSN unbeschadet sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 11.2 Der Kunde hat VYSN oder deren Beauftragten unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts Zugang zu den Vorbehaltsgegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Mitteilung kann VYSN die Vorbehaltsware zur Befriedigung der noch offenen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
    • Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die Regelungen dieser Ziffer 11 nicht eingeschränkt.

 

  1. Exportbeschränkungen
    • Jeder (Weiter-)Verkauf und/oder (Re-)Export und/oder sonstige Lieferung der von VYSN gelieferten Produkte (einschließlich Software und Technologie), direkt oder indirekt, unverändert oder in andere Produkte integriert, nach Russland und/oder Weißrussland und/oder über Dritte zur Verwendung in Russland und/oder Weißrussland ist verboten.

 

 

  1. Geheimhaltung
    • Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm über VYSN zugänglichen Informationen, die von VYSN als vertraulich bezeichnet werden oder nach den gegebenen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, zeitlich unbeschränkt geheim zu halten und weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
    • Der Kunde stellt durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den für ihn tätigen Mitarbeitern und Beauftragten sicher, dass auch diese zeitlich unbeschränkt jede Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unterlassen.
    • An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern etc. behält sich VYSN sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, vor. Der Kunde darf diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks verwenden. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von VYSN nicht zugänglich gemacht werden.

 

  1. Sonstiges
    • Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von VYSN möglich.
    • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und VYSN ist der Sitz von VYSN.

 

  1. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VYSN gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens